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Tourenleiter

Fachübungsleiter und Trainer

Aufgaben

  • bieten Touren und/oder Ausbildungskurse im Rahmen des bergsportlichen Sektionsprogramms an, die den Tätigkeitsfeldern der Ausbildung entsprechen (siehe Ausbildungsprogramm).
  • und führen diese im Rahmen der Touren-/Kursdurchführungsregeln der Sektion selbständig durch, unter Berücksichtigung von zeitgemäßem alpinem Risikomanagement.beteiligen[VG1]  sich aktiv am Sektionsleben.
  • schreiben die Touren, bzw. die Kurse nach den Ausschreibungsregeln der Sektion korrekt aus, einschl. Kennzeichnung als Führungs- bzw. Gemeinschaftstour oder Kurs. 
  • organisieren die Durchführung der Touren/Kurse im Voraus (Buchung Unterkunft, Organisation Fahrten, ggf. Vortreffen etc)
  • überprüfen die Zahlungseingänge der Teilnehmenden auf Korrektheit und rechnen nach erfolgter Tour die Kosten ab
  • überprüfen den Ausbildungs- und Ausrüstungsstand der Teilnehmenden vor Antritt der Tour/des Kurses.
  • führen gegebenenfalls eine Touren-/Kurs-Vorbesprechung mit den Teilnehmenden durch.
  • verfassen nach Beendigung der Tour/des Kurses einen Bericht für die Sektionsmitteilungen
  • übernehmen die Verantwortung für die Sicherheit der Teilnehmenden und entscheiden daher über den Verlauf, bzw. ggf. über einen Abbruch der Veranstaltung.
  • können ungeeignete oder nicht richtig ausgerüstete Teilnehmende von der Tour bzw. dem Kurs ausschließen.
  • Halten sich durch Fortbildungen in ihrem Trainerbereich und Erste Hilfe auf fachgerechtem, aktuellen Stand
  • Voraussetzungen

haben eine abgeschlossene Ausbildung zum*zur Wanderleiter*in, zum*zur Fachübungsleiter*in, zum*zur Trainer*in oder zum*zur Bergführer*in und verfügen über eine gültige Ausweis-Jahresmarke (Lizenz).

verfügen über Sozial- und Führungskompetenz und Kommunikationsfähigkeit mit unterschiedlichen Personen- und Altersgruppen.

werden durch den*die Ausbildungsreferent*in ausgewählt und zur Ausbildung beim DAV angemeldet.

verpflichten sich [gemäß einer Vereinbarung] nach Bestehen der Ausbildung zu einer ehrenamtlichen Touren- oder Kursleitungstätigkeit [über …Tage in … Jahren] in der Sektion. 

Die Fachübungsleiter*innen und Trainer*innen

·         [erhalten einen qualifizierten Nachweis (Kompetenznachweis)] 

·         [können auf Kosten der Sektion Fortbildungen zur Erlangung und Weiterentwicklung der notwendigen und wünschenswerten Kompetenzen besuchen]

·         [… ] 

Zeitaufwand:

Die Fachübungsleiter*innen und Trainer*innen haben mit einem Zeitaufwand von circa

·         [ …. ] Stunden/Woche

·         [] /Jahr

·         Keine feste Wochenzeit aber Vor- und Nachbereitung der Touren pro Tour ca. 2-5 Stunden

·         20 Stunden pro Jahr für Beteiligung am Vereinsleben oder beliebig mehr

·         10 Tage pro Jahr für die Durchführung der Touren (wobei das ja völlig beliebig ist)

·         3 Tage für Erhalt der Trainerlizenz alle 3 Jahre

·         2 Tage für Erste Hilfe-Kurse alle 3 Jahre

zu rechnen.

 

 
 [VG1]soll da stehen bleiben, hat sich komisch umformatiert und lässt sich jetzt nicht rückgängig machen.

Interessanter Punkt, ist einer von denen, über dich ich bisher nicht nachgedacht hatte...