Teilnahmebedingungen
Bedingungen für die Anmeldung und Teilnahme an Veranstaltungen des Touren- und Kursprogramms der Sektion Geltendorf des DAV e.V.
1. Teilnahmeberechtigung
An Veranstaltungen der Sektion Geltendorf des Deutschen Alpenvereins e.V. können grundsätzlich nur Alpenvereinsmitglieder teilnehmen. Alpenvereinsmitglieder in diesem Sinne sind Personen, die in mindestens einer Sektion des Deutschen Alpenvereins e.V. Mitglied sind. An Kursen dürfen darüber hinaus nur Mitglieder der Sektion Geltendorf teilnehmen.
2. Persönliche Leistungsfähigkeit
Ihre Leistungsfähigkeit muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird. Der Veranstaltungsleiter kann Sie im Vorfeld von der Veranstaltung ausschließen, wenn Sie den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheinen. Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet wird oder die Anweisungen des Leiters nicht befolgt werden (ebenso für zukünftige Veranstaltungen). Eine nach Veranstaltungsbeginn festgestellte Fehleinschätzung des eigenen Könnens rechtfertigt keine Erstattung des Veranstaltungspreises. Andererseits können Sie, wenn Ihre Leistungsfähigkeit die ausgeschriebenen Anforderungen übersteigt, nicht damit rechnen, dass Ihr Leistungsanspruch erfüllt wird.
3. Anmeldung
Die Veranstaltungen werden im Mitteilungsblatt, Flyern, sowie auf der Homepage der Sektion (www.alpenverein-geltendorf.de) ausgeschrieben. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt formlos direkt beim Veranstaltungsleiter unter der im Mitteilungsblatt, dem Flyer bzw. der Homepage angegebenen email-Adresse bzw. Telefonnummer oder über die online-Anmeldung auf der Homepage der Sektion. Die Plätze werden in der Regel in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung vergeben, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Um Ihnen die Kontaktaufnahme untereinander zu ermöglichen (insbesondere zur Bildung von Fahrgemeinschaften zur privaten Anreise), erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Name, Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse an die Teilnehmer der Veranstaltung weitergegeben werden.
4. Bestätigung Ihrer Anmeldung, Warteliste
Wird Ihre Anmeldung angenommen, erhalten Sie durch den Veranstaltungsleiter eine entsprechende Teilnahmebestätigung mit weiteren Detailinformationen. Im Fall einer Vorbesprechung werden in der Regel Termin und Ort bekannt gegeben. Nach Ihrer Angabe werden Sie im Fall einer Überbuchung auf die Warteliste gesetzt und Sie erhalten eine entsprechende Bestätigung. Die Eintragung in die Warteliste ist zunächst für Sie unverbindlich. Wenn ein Platz frei wird, wird dieser nach Erreichbarkeit der Interessenten vergeben. Mit der Annahme des Nachrück-Angebots verpflichten Sie sich zur Teilnahme.
5. Bezahlung der Kostenbeiträge
Der Preis beinhaltet, soweit nicht anders angegeben, ausschließlich die Touren- bzw. Kursgebühr. Dazu kommen je nach Veranstaltung Ihre persönlichen Kosten für Anreise, Übernachtung, Verpflegung, Lift etc., die generell individuell vor Ort zu bezahlen sind. Bei Veranstaltungen mit Übernachtungen werden das Quartier und evtl. die Verpflegung bereits im Vorfeld durch den Veranstaltungsleiter reserviert. Es besteht kein Anspruch auf ein Einzelzimmer. Der Veranstaltungspreis wird mit Bestätigung der Anmeldung komplett fällig. Ggf. sind weitere Anzahlungen für Quartier und Anfahrt zusammen mit der Touren- bzw. Kursgebühr fällig. Die Touren- bzw Kursgebühr wird vom Veranstaltungsleiter kassiert und von diesem nach Abschluß der Veranstaltung an die Sektion weitergeleitet. Sobald der komplette Betrag beim Veranstaltungsleiter eingegangen ist, gilt der Platz als bestätigt. Vorauszahlungen für Nebenkosten (z. B. Übernachtungsgebühren, Bahntickets), die vom Veranstaltungsleiter als Sicherungsanzahlung im Voraus an Dritte zu leisten sind, können nur zurückerstattet werden, wenn diese darauf verzichten oder der gebuchte Platz anderweitig vergeben werden konnte. Falls durch die Abmeldung weitere Kosten entstehen, sind diese vom zurücktretenden Teilnehmer zu ersetzen.
6. Rücktritt
Im Falle eines notwendigen Rücktritts, der gegenüber dem Veranstaltungsleiter zu erklären ist, entstehen folgende Stornokosten:
bei Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Stornokosten an
bei Rücktritt vom 29. bis 10. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Veranstaltungspreises
bei Rücktritt vom 9. Tag bis zum Veranstaltungsbeginn 100 % des Veranstaltungspreises
Ist eine Veranstaltung voll belegt und kann der Platz, der durch den Rücktritt frei wird, an eine Person von der Warteliste vergeben werden, fallen keine Stornokosten an.
Bei Nichtantreten der Veranstaltung, vorzeitiger Abreise, verspäteter Anreise oder Ausschluss durch den Veranstaltungsleiter nach Veranstaltungsbeginn haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung der gezahlten Kostenbeiträge.
7. Absage durch die Sektion
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen, wegen ungünstiger Witterungs- und Schneeverhältnisse oder bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters ist die Sektion berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen wird die Touren- bzw. Kursgebühr vollständig erstattet. Etwaige Vorauszahlungen für Übernachtungen werden nicht zurückerstattet. Bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters kann die veranstaltende Sektion einen Ersatzleiter einsetzen. Der Wechsel des Veranstaltungsleiters oder eine zur Durchführung der Veranstaltung notwendig gewordene Zieländerung bei Kursen berechtigen nicht zum Rücktritt bzw. zu Erstattungsansprüchen von Touren- bzw. Kursgebühren.
8. Abbruch der Veranstaltung, vorzeitige Abreise/Ausschluss
Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus anderem besonderen Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht abgeleitet werden. Bei vorzeitiger Abreise, Erkrankung oder Unfall während der Veranstaltung, verspäteter Anreise oder bei Ausschluss durch den Veranstaltungsleiter nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen.
9. Haftung und Versicherung / Erhöhtes Risiko im Gebirge
Bergtouren und Kurse im Sommer und im Winter sind nie ohne Risiko. Eine Haftung der veranstaltenden Sektion, deren gesetzlichen Vertreter und der von der Sektion beauftragten Personen (Veranstaltungsleiter) sowie deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen für Schäden, die einem Teilnehmer bei der Teilnahme an einer Veranstaltung entstehen, ist über den Umfang der vom Deutschen Alpenverein e.V. abgeschlossenen Versicherungen hinaus auf die Fälle beschränkt, in denen einem Organmitglied oder einer sonstigen für die Sektion tätigen Person, für die die Sektion nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der veranstaltenden Sektion oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des gesetzlichen Vertreters der Sektion, des Veranstaltungsleiters oder dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen. Die Aufsichtspflicht bei Veranstaltungen obliegt für Kinder generell den Erziehungsberechtigten. Bei sämtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass gerade im Berg- und Klettersport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, z.B. Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc. Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch den eingesetzten Veranstaltungsleiter nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden. Die Veranstaltungsleiter sind in der Regel für einzelne alpine Betätigungsvarianten vom DAV ausgebildete Fachübungsleiter, nicht staatlich geprüfte Berg- und Skiführer. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, auf Grund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Veranstaltungsvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Teilnehmer deshalb dringend empfohlen, sich intensiv mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit der von ihm gebuchten Veranstaltung verbunden sein können.
10. Ausrüstung
Die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingend erforderlich. Erfolg und Sicherheit der Veranstaltung können von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen. Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. 11. An- und Abreise Die Kosten für Fahrt, Verpflegung, Unterkunft, Eintritte, Lifte usw. tragen Sie selbst. Bei der Anfahrt mit Privatfahrzeugen müssen Mitfahrer mit einer Fahrtkostenbeteiligung rechnen. Die Mitfahrt erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
12. Bildrechte
Sie willigen in die Verwertung der auf Veranstaltungen der DAV-Sektion Geltendorf angefertigten Bildnisse Ihrer Person und Ihrer minderjährigen Kinder für Vereinszwecke (z.B. im Mitteilungsblatt bzw. auf der Homepage) ein.
13. Datenschutz
Alle persönlichen Daten, die bei der Anmeldung angegeben werden (Name, Kommunikationsdaten etc.) werden nur zur Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung benutzt. Es findet keine weitere Nutzung dieser Daten statt.
Stand: Dezember 2018